Grabgebühren 


Die Grabgebühren werden jeweils für 20 Jahre im voraus eingehoben. Sie müssen mindestens für die Dauer der Ruhefrist bezahlt werden.

Sollten im Laufe der Nutzungsdauer die jährlichen Gebühren erhöht werden, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, den Erhöhungsbetrag nachzufordern. 

Die Ruhefrist beträgt ab Beerdigungsjahr  20 Jahre.

Einzelgräber      22,-- €/Jahr (ohne Grabmahl und Grabpflege)

Doppelgräber     44,-- €/Jahr (ohne Grabmahl und Grabpflege)

Dreifachgräber   66,-- €/Jahr (ohne Grabmahl und Grabpflege)

Vierfachgräber   88,-- €/Jahr (ohne Grabmahl und Grabpflege)

Grüfte              72,-- €/Jahr (ohne Grabmahl und Grabpflege)

Urnengräber     100,-- €/Jahr (mit Grabmahl und Grabpflege,

                                         ohne Schrift und Laterne))